Nächstes Monatstreffen
kurzfristig kann es zu Änderungen kommen !
Wichtig:
Aktueller Infobrief Bienen(at)Imkerei 26/2024
vom 31. Oktober 2024
Stichworte der Ausgabe:
Klimawandel
Winterbehandlung
Umfrage Spätsommer- und Herbstverluste
Was tun ist:
Futter kontrollieren
Winterbehandlung
Infobriefe Bienen(at)Imkerei Archiv
Nach einem mehrtätigen Lehrgang in Veitshöchheim hat unsere Kollegin
""Unser Verein ist/wird digital"
Über ein Förderprojekt der DSEE ( Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt )
konnten wir für unsere Vorstandsschaft Laptops zulegen. Damit sind wir in der Lage, über Videokonferenzen
unsere Vorstandssitzungen abzuhalten und sind somit nicht von Corona - Maßnahmen eingeschränkt.
Darüberhinaus werden wir durch die Digitalisierung viel Papier einsparen, da das meiste über den Laptop abgespeichert werden kann.
Vielen Dank an die DSEE für die Unterstützung.
Die Schulungen finden ab sofort unter neuer Leitung wieder in Präsenzform statt!
Nachdem die langjährig amtierende Fachberaterin für Bienenzucht für Oberfranken Frau Barbara Bartsch
in den verdienten Ruhestand gegangen ist, kam als Nachfolgerin
Frau Dr. Ina Heidinger vom IBI aus Veitshöchheim.
Die Schulungen werden nicht mehr im Wasserschloss Mitwitz abgehalten, sondern in den
Landwirtschaftlichen Lehranstalten in Bayreuth
in der Adolf - Wächter - Straße 35
Achtung: Änderung der Preisabgabeverordnung zum 28. Mai 2022 !!!
Die gute Nachricht zuerst:
die Vermarktung von Honig zum Beispiel an der Haustüre und auch in kleinen Hofläden (kleine Direktvermarkter, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt) sind zur Angabe von Grundpreisen wie bisher nicht verpflichtet!
Hintergrund:
Verkäufer von Produkten in Fertigverpackungen, darunter fallen auch Honiggläser, müssen bereits seit dem Jahr 2000 gemäß der Preisangabenverordnung einen Grundpreis für Waren ausweisen. Das bedeutet, dass neben dem Preis des Verkaufsgebindes (inkl. MwSt) auch der so genannte Grundpreis bezogen auf eine Grundmenge, zum Beispiel pro 100 Gramm, ausgewiesen werden musste. Ein Honigglas mit einer Füllmenge von 220 Gramm und einem Preis von 5€ (inkl. MwSt) musste mit der Grundpreisangabe von 2,27€ / 100 Gramm zusätzlich ausgewiesen werden.
Neuerung:
Die Neuerung in der Verordnung sieht nun vor, dass alle Grundpreisangaben auf 1 kg gerechnet werden müssen. In dem Beispiel müsste das 220 Gramm Glas zusätzlich zum Endpreis von 5€ inkl. MwSt. mit dem Grundpreis von 22,72€ / kg ausgezeichnet werden. Kleine Direktvermarkter, bei denen die Warenausgabe überwiegend im Wege der Bedienung erfolgt, sind aber weiterhin von der Angabe von Grundpreisen befreit.
Weiterhin gilt aber für kleine Direktvermarkter:
Streuobstwiesenfilm
Mit diesem Projekt haben sich die vier oberfränkischen Initiativen
der Integrierten Ländlichen Entwicklung
Frankenpfalz im Fichtelgebirge, Rund um die Neubürg – Fränkische Schweiz, Fränkische Schweiz AKTIV und Wirtschaftsband A9 Fränkische Schweiz
zusammen geschlossen, um einen Film über die Streuobstwiesen in der Region zu produzieren.
Online Fortbildungen
mit Dr. Pia Aumeier
LINKS u weitere Infos hier
Weiterhin bei der IBI ( Institut für Bienen und Imkerei )
Für die Teilnahme benötigen Sie einen aktuellen Browser, eine gute Internetverbindung und einen Rechner (am besten ein neueres Modell) mit Lautsprecher. Mikrofon und Kamera sind nicht erforderlich. Fragen an die Referenten können Sie über Textnachrichten (Chat) stellen.
Das Portal dient der Nachwuchsförderung und der Fortbildung von Imkern und Imkerinnen
und soll alle, die sich für Honigbienen und Honig interessieren, ansprechen.
Vielen Dank an die
für die finanzielle Unterstützung
Bitte unterstützen sie unsere Gastronomie
z.B. unsere Vereinsgaststätte "Zur Heide"